EIGENVERWALTUNG ALS SANIERUNGSINSTRUMENT

EIGENVERWALTUNG ALS SANIERUNGSINSTRUMENT

Unternehmertum bedeutet Risiken einzugehen. Der französische Publizist Jean-Louis Servan-Schreiber hat hierzu ausgeführt:  „Für den Unternehmer ist der Markt wie das Meer: voller Risiken.“  Spätestens seit der Finanzkrise hat sich  gezeigt, dass auch der umsichtige und besonnene Unternehmer durch äußere  Umstände, etwa wegbrechende Aufträge oder die Insolvenz eines großen Kunden selbst unverschuldet mit seinem Unternehmen in eine finanzielle Schieflage geraten kann. Können die geänderten Markteinflüsse dann nicht kurzfristig beseitigt oder das Unternehmen auf die geänderten Rahmenbedingungen umgestellt werden, bleibt nur noch die Möglichkeit einen gerichtlichen Weg der Sanierung des Unternehmens einzuschlagen.

Der deutsche Gesetzgeber hat hierzu, in Anlehnung an das US amerikanische Chapter 11 Verfahren des US bankruptcy act mit dem Eigenverwaltungsverfahren ein Verfahren geschaffen, welches es dem Unternehmen und dem Unternehmer ermöglicht sich in eigener Regie und aus eigener Kraft heraus zu sanieren. Im Unterschied zum Regelinsolvenzverfahren wird dem Unternehmer dabei kein Insolvenzverwalter vorgesetzt, welcher die Geschäftsleitung übernimmt, vielmehr bleibt der Unternehmer selbst eigen verantwortlich tätig.

Trotz prominenter Beispiele von Unternehmen, welche im Rahmen der Eigenverwaltung saniert wurden ist der Ablauf eines Eigenverwaltungsverfahrens und die Voraussetzungen vielen Unternehmern noch unbekannt. Auf den folgenden Seiten soll das Eigenverwaltungsverfahren deshalb kurz vorgestellt und beleuchtet werden.

WAS IST EIGENVERWALTUNG

WAS IST EIGENVERWALTUNG?

Die Eigenverwaltung ist nach den §§ 270 ff. der deutschen Insolvenzordnung  ein besonderes gerichtliches Verfahren zur Schuldenbereinigung. Das Eigenverwaltungsverfahren soll dabei insbesondere Unternehmen die Möglichkeit bieten sich eigenverantwortlich zu sanieren und zu entschulden. Im Gegensatz zum „normalen“ Insolvenzverfahren wird bleibt der Unternehmer/Geschäftsführer selbst über sein Unternehmen verfügungsbefugt. Alle operativen Entscheidungen werden weiter durch den Unternehmer getroffen. Dieser kann auch den Sanierungsprozess selbst gestalten. Der Unternehmer bleibt somit Herr im eigenen Haus. Die Verfügungsbefugnis geht nicht auf einen Insolvenzverwalter über. Dem Unternehmen wird lediglich ein gerichtlich bestellter Sachwalter zur Seite gestellt, welcher jedoch lediglich eine
Überwachungsfunktion hat.

Der Sinn der Eigenverwaltung ist, das vorhandene unternehmerische Know-How und die Kenntnis des Unternehmers bezüglich seines eigenen Betriebes zur Sanierung zu nutzen, anstatt einen eventuell branchenfremden Insolvenzverwalter einzusetzen. Dem Unternehmen stehen dabei auch im Eigenverwaltungsverfahren die Sanierungsinstrumente des Insolvenzrechts zur Verfügung, etwa die Möglichkeit negative langfristige Vertragsverhältnisse schnell zu beenden, unter einfacheren Rahmenbedingungen Personalanpassungen durchzuführen oder das Instrument des Insolvenzgeldes zu nutzen. Insbesondere ist es auch möglich im Eigenverwaltungsverfahren über einen Insolvenzplan einen gerichtlichen Vergleich mit den Gläubigern zu erreichen und so einen Schuldenerlass herbeizuführen. Im Zusammenspiel mit einem Insolvenzplan kann die Eigenverwaltung somit als Sanierungsmittel zum Erhalt des Unternehmens beitragen.

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